
Endlich! BGH-Urteil gegen Facebook
Pauschale Zustimmung zur Sammelwut rechtswidrigPREVIEW online - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Facebook untersagt, von seinen Nutzern die pauschale Zustimmung zum Sammeln und Verknüpfen von Daten zu verlangen, ohne die Alternative einer weniger umfangreichen Datennutzung anzubieten. Zur Begründung hieß es vom BGH, dass weder ernsthafte Zweifel an der marktbeherrschenden Stellung von Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke bestünden, noch daran, „dass Facebook diese marktbeherrschende Stellung mit den vom Kartellamt untersagten Nutzungsbedingungen missbräuchlich ausnutzt“.
Freibrief auf uneingeschränkten Daten-Zugriff
Facebook lasse seinen Nutzern keine Wahl, ob sie das Netzwerk mit seiner intensiveren Personalisierung verwenden möchten, die potenziell unbeschränkt auf alle Daten zugreift, die auch außerhalb von Facebook entstanden sind. Oder ob sie eine Personalisierung wollen, die nur auf Daten beruht, die sie auf Facebook selbst preisgeben. Dadurch, dass Facebook u.a. erfasst, auf welchen Internetseiten sich seine Nutzer sonst noch so rumtreiben, wonach sie im Web suchen etc., kann der Daten-Sammler z.B. gezielte Werbung verkaufen.
Nutzer müssen die Chance haben, Daten-Überwachung abzulehnen
Für die BGH-Richter war aber nicht entscheidend – anders als vom Kartellamt angenommen - ob die Nutzungsbedingungen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Solange für die Nutzer eine Wahlmöglichkeit bestünde, gäbe es grundsätzlich auch kein kartellrechtliches Verbot der erweiterten Datennutzung.
Der Facebook-Anwalt hatte vergeblich argumentiert, die Nutzung der sogenannten „Off-Facebook-Daten“ sei ein großer Vorteil für die Kunden. Facebook werde dadurch zu einem besseren Produkt. Dabei verwies er auch auf die erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für Facebook, die eine unmittelbare Umsetzung dieser Anordnung für den Daten-Sammler hätte.
Was sich zunächst nach einem Erfolg gegen die ungebremste Datensammelwut von Facebook & Co anhört, und weltweit als Pionierfall angesehen werden kann, könnte sich allerdings noch als Papiertiger erweisen.
Denn Facebook wird gegen dieses Urteil nicht nur in Berufung gehen. Noch ist auch unklar, ob Urteile deutscher Gerichte überhaupt eine Gültigkeit für Unternehmen haben, deren Hauptsitz nicht in Deutschland ist. – Angesichts der Corona-Demos und Ängsten vor der Corona-Warn-App fragt man sich doch, warum junge Leute eigentlich nicht gegen Facebook & Co demonstrieren ...
Pressekontakt Peter Becker
Eckerkamp 139b
22391 Hamburg
Tel. +49-40-53 930 460
press(at)pre-view-online.com |